Notfallkoffer.

Es ist Ihre Entscheidung.

Vorsorge- und Generalvollmacht. Patientenverfügung. Testament.
Ohne konkrete Regelung werden lebensbestimmende Entscheidungen durch fremde Dritte
getroffen. Möchten Sie das?

Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen ein maßgeschneidertes Vorsorgepaket, das Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen berücksichtigt:

  • Damit Sie in medizinischen und persönlichen Notfällen handlungsfähig bleiben.
  • Damit Ihr Wille auch dann maßgeblich bleibt, wenn Sie ihn nicht (mehr) artikulieren können.
  • Damit Ihre Vertrauten mit gutem Gewissen Ihre klar formulierten Wünsche rechtssicher durchsetzen können.



Rechtliche Sicherheit. Für Sie.

Ihr Ansprechpartner für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen:

Dr. Hanns-Christian Heyn

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, Notar

Weitere Informationen

Auch, wenn das kein schönes Thema für Sie ist: Stellen Sie sich bitte die Frage was passiert, sobald Sie selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind. Jede getroffene Regelung ist in diesem Fall für Sie und vor allem auch für Ihre Angehörigen eine unermesslich große Hilfe.

Wir helfen Ihnen dabei alle notwendigen Vollmachten zu formulieren und zu erteilen. Dabei unterschieden wir zwischen einer Generalvollmacht in Vermögenssachen und einer Vorsorgevollmacht in persönlichen, medizinischen Angelegenheiten. Wir möchten vermeiden, daß das Amtsgericht einen möglicherweise sogar familienfremden Betreuer bestellt, der nicht zum Umfeld Ihrer engsten Vertrauten gehört und der noch dazu Kosten verursacht.

Die Ausgestaltung der entsprechenden Vollmachten und Verfügungen erfordert eine sehr persönliche und individuelle Betreuung. Unsere Notare stehen Ihnen dafür vertrauensvoll und diskret gerne zur Verfügung.