Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

Macht Sinn. Häufiger als gedacht.

Fundiertes Fachwissen. Erfahrung. Einfühlungsvermögen.
 

  • Wir stellen die ehrliche Frage nach der Sinnhaftigkeit einer vorzeitigen Vermögensübertragung.
  • Wir berücksichtigen alle relevanten Faktoren, die Ihnen wichtig sind.
  • Interessensausgleich ist keine Quadratur des Kreises.

Ihre Ansprechpartner für Vermögensübertragung:

Dr. Hanns-Christian Heyn

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, Notar

Stephan Nöhles, LL. M.

Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Notar

Marcus Voelkel

Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentumsrecht, Notar

Weitere Informationen

Schenkung/Übergabevertrag:

Schenkungen und Übergabeverträge können aus unterschiedlichen Überlegungen heraus sehr sinnvoll sein. So können steuerliche oder aber auch haftungsrechtliche Erwägungen zu einer vorweggenommenen Erbfolge bzw. eine lebzeitigen Grundstücksübertragung führen.

Unsere erfahrenen Anwälte und Notare beraten Sie gern zu allen relevanten Aspekten und beleuchten sowohl Ihre als auch die Interessen der Beschenkten.