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Erbrecht und Vermögensnachfolge
Sie planen zu Lebzeiten Ihr Vermögen (Grundbesitz) im Wege der Schenkung auf z.B. Ihre Kinder unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu übertragen?
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und beraten Sie zu sämtlichen Vor- und Nachteilen im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen und familiären Situation. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren, die Ihnen wichtig sind. Gerne entwerfen wir Ihnen einen entsprechenden Übertragungsvertrag der sämtliche Ihrer Wünsche (Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, Rückforderungsrechte etc.) berücksichtigt.
Egal ob Vorsorge-, Generalvollmacht, Patientenverfügung oder Testament: