OHLETZ.

Unsere notariellen Dienstleistungen.

Unsere Sozien Reinhard Denker, Dr. Heyn, Tekath, Dr. Engels, Mönning, Voelkel, Nöhles und Katharina Denker sind jeweils zugleich als Notar in Essen tätig. Unsere notariellen Dienstleistungen umfassen nicht nur die Beurkundung oder Beglaubigung als solche, vielmehr steht vor allem auch die sorgfältige Beratung der Beteiligten bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen in der Gestaltung der Verträge im Vordergrund.

Unsere Notare sind auf allen Gebieten tätig, auf denen die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben oder sachlich sinnvoll ist – schwerpunktmäßig bei Grundstücksgeschäften und im Gesellschaftsrecht, aber auch im Familienrecht oder Erbrecht.

Sie arbeiten dabei im täglichen Urkundsgeschäft eng mit unserem Bürovorsteher, unseren Notarfachwirtinnen und einem großen und eingespielten Team von Notarfachangestellten zusammen – mit höchsten Qualitätsansprüchen an die rechtliche Gestaltung der Urkundsgeschäfte und ihre sorgfältige, reibungslose und zügige Vollziehung. So sind wir in der Lage, eine große Anzahl und auch hochkomplexe Urkundsgeschäfte bis hin zu Immobilienrefinanzierungen im Milliardenbereich zeitgerecht und jederzeit akkurat und zuverlässig durchzuführen.

Grundstückskaufvertrag:

Im Vordergrund steht beim Grundstückskaufvertrag die ausgewogene Gestaltung. Der Verkäufer soll nicht sein Eigentum verlieren, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben, – und umgekehrt soll der Käufer nicht gezahlt haben, ohne sicher zu sein, vertragsgemäßer Eigentümer zu werden. Im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung tragen unsere Notare auch Sorge für die Löschung insbesondere von Grundschulden oder anderen Rechten, die der Erwerber nicht übernehmen soll.

Schenkung/Übergabevertrag:

Zum Beispiel aus steuerlichen Gründen – aber auch aus haftungsrechtlichen Erwägungen – kann bereits eine lebzeitige Grundstücksübertragung sinnvoll sein („vorweggenommene Erbfolge“).

Schenkung: Hier ist es ganz besonders wichtig, die übertragende (weichende) Generation beispielsweise durch Bestellung eines Nießbrauchsrechtes oder den Vorbehalt von Rückforderungsansprüchen hinreichend abzusichern.

Gesellschaftsrecht:

Hier gewährleisten unsere Notare eine umfassende Betreuung Ihrer Gesellschaft. Dies fängt bereits mit der Gründung an. Insoweit entwerfen und beurkunden unsere Notare den erforderlichen Gesellschaftsvertrag und bewirken die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister. Weiterhin unterstützen wir Sie bei späteren Veränderungen, – z. B. Satzungsänderungen oder Änderungen in der Geschäftsführung.

Erbrecht / Testament:

Ein gut durchdachtes Testament hilft nicht nur, Streit zu vermeiden. Ein Testament sollte häufig auch deshalb errichtet werden, weil die teils etwas überraschende gesetzliche Erbfolge nicht dem letzten Willen des Mandanten entspricht.

Hier stehen unsere Notare Ihnen auch in komplizierten Fällen (z. B. Testament bei Patchworkkonstellationen / Geschiedenentestamente) gerne zur Verfügung.

Familienrecht:

Es bedarf stets einer Überprüfung, ob die gesetzlichen Regelungen gerade zu dem Ehetyp passen, den Sie führen oder zu führen gedenken. Sollte man dabei zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall ist, empfiehlt sich der Abschluss eines konkret auf Ihre Lebenssituation angepassten, sogenannten „vorsorgenden Ehevertrages“. In einem solchen Vertrag werden normalerweise drei Bereiche geregelt: Das Güterrecht, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt. Vernünftige Regelungen hierzu können im Falle einer eventuellen späteren Scheidung unangenehmen Streit vermeiden.

Steht bei Ihnen leider schon die Scheidung vor, können unsere Notare – natürlich stets in Zusammenarbeit mit Ihren jeweiligen Rechtsanwälten – eine angemessene Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeiten.

Vorsorgevollmachten/Patientenverfügung:

Wichtig ist es auch, an den (hoffentlich nie eintretenden) Fall zu denken, dass man selber nicht mehr handeln kann. Hier sollte man durch Erteilung von Vollmachten (Generalvollmacht in Vermögenssachen, Vorsorgevollmacht in persönlichen (= medizinischen) Angelegenheiten) vermeiden, dass das Amtsgericht einen möglicherweise sogar familienfremden Betreuer bestellt, der noch dazu Kosten verursacht.

Auch wenn es kein schönes Thema ist: Für die Angehörigen ist es eine große Hilfe, wenn man zudem in einer Patientenverfügung niedergelegt hat, wann man nicht mehr weiter behandelt werden möchte und zu sterben wünscht.

Die Ausgestaltung entsprechender Vollmachten und Verfügungen erfordert eine sehr persönliche und individuelle Betreuung. Auch hierfür stehen Ihnen unsere Notare gerne zur Verfügung.