Grundstückskaufverträge.

Zuverlässig. Akkurat. Zeitgerecht.

Maßgeschneidert statt „von der Stange“.

  • Für Privatinvestoren.

– Reibungsloser und zügiger Vollzug
– Effizienzgewinn durch professionelle Privatisierung
– Portfoliotransaktionen und Umfinanzierungen

  • Fürs Eigenheim.

– Sorgfältige persönliche Beratung mit breitem
Erfahrungsschatz im Vorfeld der Beurkundung

  • Für die Immobilienwirtschaft.

– Effizienzgewinn durch professionelle Privatisierung
– Portfoliotransaktionen und Umfinanzierungen
– Reibungsloser und zügiger Vollzug

OHLETZ.

Mit der Erfahrung von mehreren tausend Urkunden im Jahr.

Ihre Ansprechpartner für Grundstücksrecht:

Reinhard Denker

Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar

Dr. Hanns-Christian Heyn

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, Notar

Reinhard Tekath

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

Arndt Mönning

Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht, Notar

Stephan Nöhles, LL. M.

Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Notar

Dr. Gudrun Engels

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Notarin

Marcus Voelkel

Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentumsrecht, Notar

Weitere Informationen

Grundstückskaufvertrag und Erbbaurecht

Wir sind Experten für das Aufsetzen und Gestalten von Grundstückskaufverträgen. Selbstverständlich auch für das Prüfen von bereits existenten Kaufverträgen in Ihrem Sinne. Ebenso beraten wir Sie als Eigentümer umfassend zu allen wichtigen rechtlichen Aspekten und Besonderheiten, wenn sie an ihren Grundstücken Erbbaurechte einräumen wollen. Wir analysieren mit Ihnen die Begründung von Erbbaurechten und kümmern uns darum, dass Forderungen stets auf den aktuellen Stand angepasst sind und durchgesetzt werden.