Gesellschaftsrecht.

Kommt von Recht. Und Schaffen.

Für uns sind Recht, Steuern und Bilanzen unterschiedliche Facetten
unserer Aufgabe — Ihres Erfolges. Wir sprechen deshalb viele Sprachen.
Die des (Register-)Gerichts, die Ihres Steuerberaters,
die Ihres Wirtschaftsprüfers… vor allem aber: IHRE.

  • Optimierung und Sanierung

Ihr Ziel – unsere Lösung: Einfache, übersichtliche und pragmatische Strukturen, immer pass-
genau: 100 Seiten Vertrag machen eine Lösung nicht immer besser — aber immer teurer.

  • Gesellschafterstreit

Ist die Gründungseuphorie verflogen, eine konstruktive Zusammenarbeit unter Mitgesell-
schaftern unmöglich? Auch dann nehmen wir uns Zeit für Sie.

OHLETZ.

– seit über 40 Jahren verlässlicher Ansprechpartner für Konzerne,
Mittelstand und Freiberufler.

Ihre Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht:

Reinhard Denker

Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar

Stephan Nöhles, LL. M.

Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Notar

Katharina Denker, LL. M.

Rechtsanwältin

Weitere Informationen

Gesellschaftsgründung

Unsere Kanzlei steht Ihnen von Anfang an zur Seite und bietet eine umfassende Beratung vor der Gründung Ihres neuen Unternehmens, sowie eine intensive und individuelle Begleitung durch die komplette Gründungsphase Ihres neuen Unternehmens hindurch. Diese beginnt bei der Wahl einer für Ihre Unternehmung sinnvollen Rechtsform. Darauf aufbauend arbeiten wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag aus und begleiten Sie bei allen erforderlichen Schritten zur Eintragung Ihrer Gesellschaft(en) im Handelsregister.

Nachfolgeregelungen

Machen Sie sich früh über die langfristige Perspektive Ihres Unternehmens Gedanken und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den dauerhaften Unternehmenserfolg auch nach Ihrem Ausstieg.

Wir begleiten Sie auf diesem Weg und finden gemeinsam die richtige Lösung für Sie persönlich, Ihr Unternehmen und auch für vorhandene Gesellschafter. Als diskreter und verlässlicher Partner kümmern wir uns darum, dass Testament und Erbvertrag Ihre Wünsche optimal repräsentieren und leiten parallel dazu im Unternehmen die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ein. Bei Ihren Verfügungen achten wir auf eine vorteilhafte erbschaftsteuerliche Gestaltung und beraten Sie natürlich auch in persönlichen Vermögensfragen.

Umwandlungen und Kapitalmaßnahmen

Da sich jedes erfolgreiche Unternehmen dem stetigen Wandel der Zeit anpassen und darin bestehen muß ist es im Laufe der Zeit sinnvoll, die Eignung und Zweckmäßigkeit der gewählten Rechtsform und der bestehenden (Konzern-)Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.

Im Falle von notwendigen Veränderungen, die sich aus steuerlichen oder strategischen Überlegungen heraus ableiten, beraten und begleiten wie Sie bei Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen, sinnvollen Beteiligungsstrukturen oder auch der Auflösung und Liquidation von Gesellschaften.

Bei der Umsetzung der gewählten Strukturen haben wir natürlich auch immer die handelsbilanziellen und steuerlichen Auswirkungen sowie auch die angrenzenden arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragstellungen im Blick.

Unsere Finanzierungsspezialisten sind in allen Fragen der erforderlichen Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierungen für Sie da und beraten Sie auch bei ungewöhnlicheren Finanzierungsformen wie Genussrechten, Wandelanleihen oder mezzaninen Kapitalmaßnahmen. Wir wissen, welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Finanzierungsformen in bestimmten Situationen haben und kümmern uns nach einer ausführlichen Beratung um die reibungslose Umsetzung der gewählten Finanzierungsschritte.

Kauf und Verkauf von Beteiligungen

Gern geben wir Ihnen beim Kauf oder Verkauf von Beteiligungen unsere Einschätzung zu den Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie in der Gestaltung der Gesellschaftsverträge.

Um komplexe Bewertungsfragen bei M&A-Transaktionen zu klären und eine valide Kaufpreisindikation zu ermitteln, arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Bei größeren Veränderungen in einem Unternehmen haben wir stets auch die gewählte Rechtsform sowie Auswirkungen auf bestehende Strukturen im Blick und machen darauf aufmerksam, wenn eine Anpassung sinnvoll erscheint.