Professionelles Forderungsmanagement.

Es geht um’s Prinzip. Und um Ihr Geld.

  • Durchführung aller sinnvollen Maßnahmen zunächst vorgerichtlich / außergerichtlich
  • Durchsetzung aller verbleibenden Forderungen bis in die Zwangsvollstreckung und Langzeitverfolgung – gerichtlich
  • Beitreibung auch von Kleinstforderungen
  • Optimierung aller erforderlichen Schnittstellen zwischen Ihren Mitarbeitern und unserer Kanzlei
  • Wissensvermittlung und Schulung Ihrer Mitarbeiter

 

OHLETZ.

Professionelles Forderungsmanagement aus einer Hand.
Weil Ihr Gewinn aus durchgesetzten Forderungen besteht.

Ihr Ansprechpartner für Forderungsmanagement:

Arndt Mönning

Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht, Notar

Dr. Gudrun Engels

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Notarin

Weitere Informationen

Als konsequente Erweiterung unserer rechtlichen Beratungstätigkeiten stehen wir unseren Mandanten auch im Bereich des Forderungsmanagements seit 3 Jahrzehnten als professioneller Partner zur Seite. Dabei ist auch im Forderungsmanagement eine außergerichtliche Lösung immer unser primäres Ziel. Meistens führt bereits eine anwaltliche Mahnung häufig zum gewünschten Erfolg. Sollte auf dieses Vorgehen die gewünschte Resonanz ausbleiben, ziehen wir die Bandagen konsequent an. Die dann folgende Durchführung aller Mahn- und Inkassoverfahren durch unser erfahrenes Team von spezialisierten Rechtsanwälten und hochqualifizierten Rechtsanwaltsfachangestellten verschafft Ihnen die Freiheit, sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Da wir großen Wert auf eine optimierte Kommunikation mit unseren Mandanten legen, bieten wir Ihnen gern auch in diesem Bereich maßgeschneiderten Modelle der Datenintegration sowie eine stets schlanke Gestaltung aller erforderlichen Schnittstellen zwischen Ihrer Unternehmung und unserer Kanzlei.

Mit dem Outsourcen Ihres Forderungsmanagements in unsere Hände entlasten Sie Ihr Personal und sparen Kosten ein, da durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts als externem Partner die mit der Forderungsdurchsetzung verbundenen Kosten im Erfolgsfalle vom Schuldner zu tragen sind. Sie können dann auf dem Wege der Zwangsvollstreckung auch durchgesetzt werden.