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Erbrecht und Vermögensnachfolge

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Sie planen zu Lebzeiten Ihr Vermögen (Grundbesitz) im Wege der Schenkung auf z.B. Ihre Kinder unter Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge zu übertragen?

Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und beraten Sie zu sämtlichen Vor- und Nachteilen im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen und familiären Situation. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren, die Ihnen wichtig sind. Gerne entwerfen wir Ihnen einen entsprechenden Übertragungsvertrag der sämtliche Ihrer Wünsche (Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, Rückforderungsrechte etc.) berücksichtigt.

Egal ob Vorsorge-, Generalvollmacht, Patientenverfügung oder Testament:

Unsere Notare sind darauf spezialisiert mit Ihnen ein maßgeschneidertes Vorsorgepaket, das Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen berücksichtigt, zu erarbeiten:

Damit Sie in medizinischen und persönlichen Notfällen handlungsfähig bleiben

Damit Ihr Wille auch dann maßgeblich bleibt, wenn Sie ihn nicht (mehr) artikulieren können

Damit Ihre Vertrauten mit gutem Gewissen Ihre klar formulierten Wünsche rechtssicher durchsetzen können