Arbeitsrecht und Dienstrecht.

Strukturieren. Optimieren. Unternehmen.

  • Ihr Arbeitnehmer: Die wichtigste Ressource im Unternehmen.
  • Was geht – was geht nicht: Wir entwerfen Ihren optimalen Arbeitsvertrag.
  • HR-Management im Mittelstand: Beratung für Ihre „Personalabteilung“.
  • Immer Up to Date: Individuelle Schulungen für Ihre Entscheider.
  • Sichere Umsetzung von Abmahnung und Kündigung.
  • Im Streitfall an Ihrer Seite: Bundesweite Prozessvertretung bis zum BAG.
  • Für Unternehmer: Optimale Gestaltung auch im Gesellschaftsrecht.
  • Für Organe: Verhandlung und Gestaltung Ihrer Geschäftsführeranstellungsverträge.

 

„Geht nicht gibt’s nicht – es geht so nicht, das gibt’s!“

Artur Fischer, deutscher Unternehmer und Erfinder des Dübels

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht und Dienstrecht:

Reinhard Tekath

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

Weitere Informationen

Nahezu alle unternehmerischen Entscheidungen haben arbeitsrechtliche Konsequenzen. Dazu gehören zum Beispiel Umstrukturierungen, Verkäufe oder Umwandlungen der Firmenkonstellation bzw. der Gesellschaftsform. Um die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen bereits im Vorfeld Ihrer Entscheidungen zu kennen, zu bewerten und in gewünschter Weise zu gestalten, beraten und unterstützen wir Sie in allen notwendigen Belangen, um die geplanten Veränderungen mit dem aktuellen Dienst- und Arbeitsrecht in Einklang zu bringen.

Zudem begleiten wir unsere Mandanten seit vielen Jahren bei der Gestaltung von Organverträgen und greifen auf diesem Fachgebiet gern auch für Sie auf unseren umfassenden Erfahrungsschatz zurück.

Natürlich vertreten wir Sie in Streitfällen auch vor allen Arbeitsgerichten.